Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durch die Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit Analyticsexperts bestätigt die Person oder Organisation (der «Kunde»), dass sie die nachstehenden Bedingungen freiwillig akzeptiert und dass diese Bedingungen eine verbindliche Vereinbarung zwischen uns bilden (diese «Vereinbarung»).
Diese Vereinbarung wird zwischen Analyticsexperts ltd und dem Kunden geschlossen. Analyticsexperts und der Kunde beabsichtigen, eine Beziehung einzugehen, in der der Auftragnehmer dem Kunden die in der jeweiligen Offerte oder im Abonnementplan festgelegten Dienstleistungen erbringt.
1. DIENSTLEISTUNGEN
Der Auftragnehmer erbringt die in der Offerte beschriebenen oder im zwischen Analyticsexperts und dem Kunden definierten Umfang festgelegten Dienstleistungen. Diese Verpflichtung umfasst die Erbringung aller in diesen Dokumenten ausdrücklich genannten Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Die im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen beschränken sich auf die in der Offerte ausdrücklich festgelegten Leistungen. Zusätzliche Leistungen ausserhalb dieses vordefinierten Umfangs können eine separate Vereinbarung oder eine Änderung erfordern.
Bestimmte Projekte können aufgrund von Gebühren Dritter zusätzliche Kosten verursachen oder ein separates Statement of Work (SOW) erfordern. In solchen Fällen erhält der Kunde detaillierte Informationen über diese zusätzlichen Kosten und die Art der erforderlichen Zusatzarbeit, die vor Fortführung der schriftlichen Genehmigung des Kunden bedarf.
2. VERGÜTUNG
Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der Arbeitsstunden für den festgelegten Zeitraum. Überschreiten die erforderlichen Leistungen die vorab festgelegte Stundenzahl, werden dem Kunden diese zusätzlichen Stunden zum Stundensatz in Rechnung gestellt.
Entscheidet sich der Kunde für Leistungen, die zu einem höheren Tarif abgerechnet werden als ursprünglich vereinbart, wird der Kunde entsprechend in Rechnung gestellt. Der Einsatz solcher Leistungen und die entsprechenden Tarife werden in nachfolgenden Gesprächen einvernehmlich festgelegt und schriftlich dokumentiert.
Der in der Offerte angegebene Kostenvoranschlag bleibt 60 Tage ab dem Datum der Offertübergabe gültig. Wird die Offerte innerhalb dieser 60-Tage-Frist nicht angenommen, behält sich der Anbieter das Recht vor, einen neuen Kostenvoranschlag zu erstellen und erneut auszustellen.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Vertrag, Tarife oder Preise zu ändern. Änderungen werden dem Kunden vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
3. ABONNEMENTLAUFZEIT
Diese Vereinbarung tritt entweder am Datum der Unterzeichnung durch beide Parteien («Startdatum») in Kraft. Die Vereinbarung gilt für die in der Vereinbarung festgelegte Dauer.
Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch um aufeinanderfolgende Perioden gleicher Dauer wie die anfängliche Abonnementperiode zu denselben Bedingungen, sofern keine Partei vor Ablauf der laufenden Periode schriftlich ihre Absicht mitteilt, nicht zu verlängern.
4. KÜNDIGUNG
Die Vereinbarung verlängert sich automatisch bei Ablauf der laufenden Laufzeit, sofern der Kunde nicht schriftlich seine Absicht mitteilt, die Vereinbarung zu kündigen. Eine solche Mitteilung muss spätestens 60 Tage vor dem fälligen Zahlungstermin beim Auftragnehmer eingehen.
Die Kündigung wird unmittelbar nach dem letzten Tag der Vereinbarung wirksam. Der Auftragnehmer erteilt keine Rückerstattungen oder Gutschriften.
Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer alle nicht stornierbaren Kosten oder Verpflichtungen zu erstatten, die im Zusammenhang mit der gekündigten Vereinbarung entstanden sind.
Kündigungsanträge müssen schriftlich eingereicht werden.
4.1 VERTRAGSVERLETZUNG
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde nicht zahlt oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung verletzt.
- Ebenso kann der Kunde diese Vereinbarung sofort kündigen, wenn der Auftragnehmer die vereinbarten Dienstleistungen nicht erbringt oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung verletzt.
Bei Vertragsverletzung hat die verletzende Partei nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung eine Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung der Verletzung. Wird die Verletzung innerhalb dieser Frist nicht behoben, kann die Vereinbarung gekündigt werden.
5. ZAHLUNGSPLAN
Zahlungsbedingungen und -pläne sind wie folgt, sofern in einer Offerte nichts anderes festgelegt ist:
- Bei Erbringung der Dienstleistung wird dem Kunden eine Rechnung ausgestellt, die sofort fällig ist und in allen Fällen per Banküberweisung zu bezahlen ist.
5.1 Verletzung des Zahlungsplans
Die Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungsplans kann zur Aussetzung der Dienstleistungen und zu Verzögerungen im Projektzeitplan führen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Arbeiten einzustellen, bis ausstehende Zahlungen beglichen sind.
6. STEUERN
Die in dieser Vereinbarung und in Abonnementplänen als Vergütung angegebenen Beträge verstehen sich ohne Steuern. Der Kunde ist für die Zahlung aller anwendbaren Steuern, Abgaben, Levies und ähnlichen Gebühren (zusammen «Steuern») verantwortlich, die im Zusammenhang mit den im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen erhoben werden.
7. AUSLAGEN
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Erstattung aller angemessenen und notwendigen Auslagen, die bei der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen.
Alle solchen Auslagen müssen vorab vom Kunden genehmigt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, detaillierte Unterlagen einschliesslich Belegen als Nachweis aller geltend gemachten Auslagen vorzulegen.
8. KEINE EXKLUSIVITÄT
Beide Parteien erkennen an, dass diese Vereinbarung sowie zusätzliche Statements of Work kein exklusives Verhältnis zwischen ihnen begründen. Jede Partei behält das Recht, ähnliche Vereinbarungen mit anderen Unternehmen einzugehen, sofern solche Engagements ihre Fähigkeit nicht beeinträchtigen, die in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen.
9. TEILNAHME AN DIENSTLEISTUNGEN
Analyticsexperts ist bestrebt, allen Kunden, Partnern und Teammitgliedern eine positive und konstruktive Erfahrung zu bieten. Um diese Umgebung aufrechtzuerhalten, behält sich Analyticsexperts das Recht vor, nach eigenem Ermessen Ihre Teilnahme an seinen Dienstleistungen ohne Rückerstattung oder Erlass verbleibender Zahlungsverpflichtungen einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden, wenn:
- Sie sich störend oder schwer zusammenarbeitbar verhalten;
- Störendes Verhalten unter anderem aggressive Kommunikation, Nichteinhaltung von Projektrichtlinien und wiederholte Verzögerungen bei der Bereitstellung notwendiger Informationen oder Rückmeldungen umfasst;
- Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten;
- Sie Teammitgliedern oder Partnern, die an Ihren Digital-Marketing-Aktivitäten beteiligt sind, Respektlosigkeit entgegenbringen.
10. UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER
Das Verhältnis zwischen den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung ist das unabhängiger Auftragnehmer. Keine Partei gilt als Vertreter, Mitarbeiter, Partner oder gesetzlicher Vertreter der anderen, noch ist eine Partei befugt, Verpflichtungen im Namen der anderen einzugehen.
Der Auftragnehmer behält die vollständige Kontrolle über Planung, Ausführung und Arbeitsmethoden, vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Anforderungen und Fristen.
11. UNTERAUFTRAG
Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen Subunternehmer für die Ausführung von Arbeiten im Rahmen dieser Vereinbarung und künftiger zusätzlicher Statements of Work beauftragen.
Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für Qualität und Ausführung der von seinen Mitarbeitern oder unabhängigen Subunternehmern erbrachten Arbeiten. Alle am Projekt beteiligten Personen unterliegen den Vertraulichkeitspflichten dieser Vereinbarung.
12. EIGENTUM
Alle Arbeitsergebnisse, die der Auftragnehmer im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen unter dieser Vereinbarung erstellt, werden nach vollständiger Bezahlung ausschliessliches Eigentum des Kunden.
Ungeachtet dessen verbleiben Werkzeuge, Prozesse, Methoden oder anderes geistiges Eigentum, das dem Auftragnehmer vor oder unabhängig von dieser Vereinbarung gehört, alleinig im Eigentum des Auftragnehmers.
13. FREISTELLUNG
Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen, Haftungen, Forderungen, Schäden und Kosten (einschliesslich angemessener Anwaltsgebühren) freizustellen und schadlos zu halten, die aus der Nutzung der im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen durch den Kunden entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.
Keine Partei haftet der anderen für besondere, indirekte, Folge- oder Nebenschäden, einschliesslich entgangenem Gewinn, Umsatz, Daten oder Stromausfall, Schäden an Produkten, Sachschäden oder Ansprüchen Dritter.
14. HÖHERE GEWALT
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf Umstände ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle zurückzuführen sind, einschliesslich behördlicher Massnahmen, Naturkatastrophen, Aufruhr, Sabotage, Embargo, Terrorismus, Krieg oder Stromausfall.
Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt wird der Liefer- oder Fertigstellungstermin um einen angemessenen Zeitraum angepasst.
Kann eine Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen, behält sie sich das Recht vor, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
15. VERTRAULICHKEIT
Der Auftragnehmer erkennt an, dass er Zugang zu vertraulichen Informationen des Kunden erhalten kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese ausschliesslich zur Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu verwenden.
Der Auftragnehmer darf vertrauliche Informationen des Kunden nicht an Dritte weitergeben, ausser wenn gesetzlich vorgeschrieben.
Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus auf unbestimmte Zeit fort.
16. VERZÖGERUNG ODER AUSSETZUNG DER ARBEIT
Entstehen Verzögerungen oder Aussetzungen aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, vereinbaren beide Parteien ein angemessenes Vorgehen, das entweder umfasst:
- Eine vorübergehende Pause: Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen Dienstleistungen und zugehörige Zahlungen vorübergehend aussetzen; oder
- Fortführung der Dienstleistungen und Zahlungen: Der Auftragnehmer kann die Dienstleistungen soweit möglich fortsetzen, und der Kunde erfüllt alle geplanten Zahlungen bis zur Vertragsbeendigung.
Unabhängig vom gewählten Vorgehen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, dem Kunden alle bis zum Aussetzungsdatum erbrachten Arbeiten in Rechnung zu stellen.
17. ALLGEMEINES
17.1 Änderungen
Diese Vereinbarung kann bei Bedarf geändert werden. Die ursprünglichen Bedingungen gelten für alle Änderungen, sofern in der Änderung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
18. VOLLSTÄNDIGER VERTRAG
Diese Vereinbarung bildet die grundlegende Übereinkunft der Parteien zu ihrem Gegenstand und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, mündlich oder schriftlich. Änderungen können im jeweiligen SOW oder im dem Kunden ausgestellten Vertrag vorgenommen werden.
19. ANWENDBARES RECHT UND SPRACHE
Diese Vereinbarung und alle daraus entstehenden Streitigkeiten unterliegen dem Recht Bulgariens.
Rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind ausschliesslich in Sofia, Bulgarien, einzuleiten.
Die Vereinbarung ist in deutscher Sprache verfasst. Im Falle von Abweichungen oder Unklarheiten zwischen verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Fassung für die Auslegung massgeblich.